Pressemeldung: Freie Wähler gegen Beschlüsse aus Stuttgart
Die baden-württembergische Landesregierung hat gestern eine Verlängerung der sogenannten Alarmstufe II bis zum 01. Februar 2022 beschlossen. Begründet wurde dies mit der Omikron-Variante und den zu erwartenden höheren Belegungszahlen in den Krankenhäusern. Dies ist nachvollziehbar, stellt die Omikron-Variante doch eine große Bedrohung für unsere öffentliche Infrastruktur dar.
Doch wie passt das Ganze mit früheren Regelungen zusammen? Erst im Herbst hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen, die Sieben-Tage-Inzidenz sei als alleiniger Maßstab für das Ausmaß der Corona-Pandemie untauglich. Nur belegte Intensivbetten und Krankenhauseinweisungen könnten die Belastung des Gesundheitssystems tatsächlich aufzeigen. So weit, so gut.
Doch jetzt liegen beide Werte unter der kritischen Marke. Und die Politik hält trotzdem an der "Alarmstufe II" fest, obwohl der festgelegte Grenzwert selbst im Dezember, als alle Krankenhäuser SOS funkten, noch nicht mal annähernd erreicht wurde. Heute spricht keiner mehr von der Hospitalisierungsinzidenz.