Kritische Fragen zur Umsetzung des Sicherheitskonzept des Fahrlachtunnels
Nun sind weitere Fragen hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes des Tunnels aufgetaucht. Bereits im Jahr 2006 trat die EU-Tunnelrichtlinie in Kraft, die auch in deutsches Recht übernommen wurde und vom Land Baden-Württemberg auch für Tunnel von Kommunen empfohlen wurde. In diesen Vorschriften sind detaillierte Vorgaben zur Prüfung, Wartung und Unterhaltung von Tunneln gemacht, um Beeinträchtigungen beim Betrieb und der Sicherheit zu verhindern.
Für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Holger Schmid stellt sich nun die Frage wie es möglich ist, dass bei Einhaltung dieser Vorschriften die nun aufgetauchten Mängel nicht bemerkt wurden. "Hat die Stadtverwaltung diese Richtlinien überhaupt umgesetzt, wurde ein unabhängiger, nicht weisungsgebundener Sicherheitsbeauftragter bestellt, der für die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals verantwortlich ist", fragt sich Holger Schmid.
"Diese und einige weitere Fragen muss die Stadtverwaltung uns noch beantworten, dies ist für eine umfassende Meinungsbildung der Fraktion und auch des Gemeinderates –gerade auch im Blick auf künftige Investitionsentscheidungen beim Fahrlachtunnel – wichtig und entscheidend, ergänzt Stadtrat Christopher Probst.